Corona Informationen
Seit dem 3. April 2022 sind die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen. Die aktuelle 33. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bis zum 25. Juni 2022.
Die für deinen Urlaub relevanten Regelungen haben wir hier zusammengefasst:
Abstandsgebot
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern entfällt in allen Bereichen.
Kontaktbeschränkungen
Es bestehen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Somit können sich seit 18. März auch nicht immunisierte Personen wieder in unbegrenzter Anzahl im öffentlichen und privaten Raum treffen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV bleibt als Basis-Schutzmaßnahme bestehen.
Es wird empfohlen zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin eine Maske zu tragen - besonders, wo Menschen spontan in Kontakt kommen oder sich nicht kennen.
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Stand: 07.06.2022)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Mit Inkrafttreten der Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnunggelten keine Staaten oder Regionen mehr Virusvariantengebiete.
Für die genauen Regelungen für eine Einreise und Quarantäne beachte die Coronavirus-Einreiseverordnung.
Nachweispflicht für alle Einreisende
Reisende ab 12 Jahren, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, bei Einreise über einen Testnachweis verfügen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend. Der Nachweis kann zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Eine aktuelle Übersicht der Schnelltest-Zentren in unserer Region finden Sie hier:
Standorte von Schnelltest-Zentren in Koblenz finden Sie hier:
Stand: 07.06.2022